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 Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben Anspruch auf eine medizinische Behandlung, die nach wie vor im Weltmaßstab vorbildlich ist. Diese Behandlung muß sich nach Sozialgesetzbuch aber auf das medizinisch Notwendige beschränken. Neue Erkenntnisse im Bereich der Medizin haben in den letzten Jahren zu Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten geführt, die durch das Spektrum der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr abgedeckt werden. Daher bieten wir neben der Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen Wahlleistungen an (auch Individuelle Gesundheits-Leistungen = IGeL-Leistungen), die entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom Patienten übernommen werden müssen.Über die Höhe der Kosten informiert Sie gern unser Praxispersonal.
 - Krebsvorsorgeuntersuchungen - Mutterschaftsvorsorge (entsprechend den Mutterschaftsvorsorgerichtlinien) - Untersuchungen im Rahmen der Empfängnisverhütung
 - vaginale Ultraschalluntersuchung zum frühzeitigen Erkennen von Veränderungen insbesondere an den Eierstöcken - Thin-Prep-Test (Dünnschichtzytologie: präzisere Früherkennung und dem klassischen Pap-Test überlegen) - HPV-Test - immunologischer Stuhltest - Einlage eines Intrauterinpessares oder Hormonimplantates in den Oberarm - vaginale Ultraschalluntersuchung zur Lagekontrolle des Intrauterinpessares - Wunsch-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft
Infolinks: www.frauenarztbesuch.de
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